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IMPRESSUM
Hausregeln

Mit der Buchung im Le Havre de l'Anse erklären Sie sich damit einverstanden, die folgenden Regeln zu befolgen.

  • Der Mieter muss verstehen, dass trotz des guten Zustands und der regelmäßigen Wartung des Spas dennoch Mängel möglich sind. Er akzeptiert, dass im Falle eines Problems, das eine Reparatur erfordert, das Spa während seines Aufenthalts nicht genutzt werden kann.

  • Das Rauchen ist im Haus und auf dem Grundstück verboten.

  • Tiere sind nicht erlaubt.

  • Der Mieter muss den Vermieter über während seines Aufenthaltes verursachte Brüche oder Schäden informieren.

  • Der Mieter haftet für Sachschäden, die während der Mietzeit in oder an dem gemieteten Objekt entstehen, gleich aus welchem Grund, mit Ausnahme von Schäden aufgrund von Baumängeln, mangelnder Wartung, Natur- und Technikkatastrophen und allen Schäden, die normalerweise durch die Wohnung des Vermieters gedeckt werden Versicherungspolice.

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus dem von ihm zu vertretenden Schaden ergeben.

  • Der Mieter haftet für die Handlungen anderer Personen in den gemieteten Räumen.

  • Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten zu respektieren und in den gleichen Zustand wie bei der Ankunft zurückzugeben.

  • Die dem Mieter zur Verfügung gestellten Möbel und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden.

  • Der Mieter verpflichtet sich, nur die gemieteten Räumlichkeiten zu nutzen und die Räume der Nachbarn und Anwohner zu respektieren.

  • Der Mieter haftet für alle beschädigten Möbel oder Gegenstände, für alle Schäden, die an den gemieteten Räumlichkeiten, einschließlich des Grundstücks und der Außenausstattung, verursacht werden.

  • Die Anzahl der berechtigten Personen, 8 (bzw. 9 mit Baby), kann zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

  • Der Mieter darf seine Rechte aus dem Mietvertrag nicht abtreten oder das Gebäude untervermieten.

  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Grundstück ist verboten.

 

RECHTLICHER HINWEIS

  • Der Vermieter stellt sicher, dass die gemietete Einrichtung im Besitz einer Klassifizierungsbescheinigung ist, die von der Gesellschaft der Tourismusindustrie von Quebec gemäß dem Gesetz über Beherbergungsbetriebe ausgestellt wurde und noch in Kraft ist.

  • Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter verschuldete Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten, die dem Mieter oder seinen Gästen während des Aufenthalts passieren.

  • Mit der Annahme dieser Reservierung akzeptieren der Mieter und seine Gäste die Risiken, die mit ihrem Aufenthalt in der Einrichtung verbunden sind.

  • Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust des Eigentums des Mieters oder seiner Gäste während des Aufenthalts.

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